Sommerhitze in Wohnung – Kündigungsgrund?

20
Sep

Man kann wegen zu hohen Temperaturen in einer Wohnung kündigen oder darauf bestehen, dass der Vermieter die Miete mindert. Diese Behauptung ergibt sich aus mehreren Mietrechts-Urteilen. So entschied beispielsweise der Verfassungsgerichtshof Berlin, dass eine fristlose Kündigung wegen Sommerhitze rechtens war. In diesem Fall hatte sich eine Dachgeschosswohnung im Sommer bis zu 46 Grad aufgeheizt, wobei die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen bis zu 19 Grad betrugen. Das Resultat: Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich erlitt einen Hitzschlag.

Das Amtsgericht Hamburg gestand eine Mietminderung einem Mieter zu, in dessen Wohnung die Sommertemperaturen tagsüber bei 30 Grad und nachts bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Der Mieter hatte erklärt, dass selbst stundenlanges Lüften keinen Erfolg brachte. Da das Gericht von einem unzureichenden Wärmeschutz ausging, erlaubte es dem Mieter eine Minderung der Miete von 20 Prozent.

Das gilt grundsätzlich

Der Vermieter muss für einen entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz sorgen, beispielsweise Außenjalousien anbringen. Der Mieter kann das aber nicht verlangen, denn es ist grundsätzlich Sache des Vermieters, wie er Sonnenschutz schafft und den Mangel wie unerträgliche Hitze selbst beseitigt. Das entschied das Amtsgericht Leipzig.

Mieter die selbst für einen Sonnenschutz sorgen wollen, brauchen die Zustimmung des Vermieters, der trotz des schützwürdigen Interesses an einer einheitlichen Fassadengestaltung grundsätzlich zustimmen sollte, da sich der Mieter vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen darf. Das Amtgericht Berlin-Schöneberg befand beispielsweise, das dies vor allem gilt, wenn die Markise das Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt, weil diese sich einfach nur farblich anpasst.